Welche Mehrwertsteuer gilt in der Gastronomie?

Wie wird die Mehrwertsteuer in der Gastronomie berechnet?

In Deutschland wird jede Waren- oder Dienstleistung besteuert, die an Konsumenten verkauft wird. Die Höhe der Steuer hängt von der Art der Waren oder Dienstleistung sowie vom jeweiligen Land ab. Im Falle von Gastronomen liegt die Mehrwertsteuer normalerweise bei 19 %. Als Unternehmer müssen Sie für jeden Kauf, den Sie tätigen, MwSt. an das Finanzamt abführen.

Was ist Mehrwertsteuer?

Mehrwertsteuer, abgekürzt MwSt., ist ein Steuersatz, der auf den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird. Diese Steuer wird an das Finanzamt abgeführt und finanziert öffentliche Ausgaben. Die Höhe der MwSt. kann je nach Land variieren und ist in Deutschland aktuell 19 %.

Mehrwertsteuerunterschiede in der Gastronomie

Liebe Gastronomen, wir wollen Ihnen heute einmal genauer erklären, was es mit den Unterschieden zwischen 5 %, 7 % und 19 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf sich hat. Denn die Wahl der richtigen Steuersätze ist für Ihren Erfolg als Gastronom unerlässlich. Die meisten Lebensmittel sind nach dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland mit 7 % besteuert. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: So ist beispielsweise die Lieferung von Brot, Kuchen und Teigwaren (z. B. Nudeln) mit 5 % besteuert. Und alle sonstigen Speisen und Getränke, die Sie anbieten, werden mit 19 % besteuert. Einiger Lebensmittel können entweder mit 5 oder 7 % oder gar 19 % besteuert werden. In diesem Fall entscheiden Sie als Unternehmer selbst, welchen Steuersatz Sie anwenden möchten. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie jedes Produkt korrekt versteuern und die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Auch Veranstaltungen und Verkaufsförderungsaktionen unterliegen der Umsatzbesteuerung. Es ist daher wichtig zu prüfen, welcher Steuersatz gilt – denn hier gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen 5 %, 7 % und 19 %. Wenn Sie beispielsweise eine Promotion-Veranstaltung in Ihrem Restaurant organisieren, müssen Sie die Umsätze hierfür mit 19 % besteuern (es sei denn natürlich, es handelt sich um ein Produkt mit 5 oder 7 %).

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Erläuterung geholfen hat, die verschiedenen Mehrwertsteuer-Sätze besser zu verstehen und richtig anzuwenden. Um sicherzustellen, dass sich Ihr Geschäftsmodell rechtlich im Rahmen der Umsatzbesteuerung befindet, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend einen Fachmann hinzuzuziehen. Nur so können Sie sicher sein, dass alle Beiträge ordnungsgemäß versteuert werden und Sie keine Risiken eingehen müssen – für den Fall, dass doch einmal etwas schiefgeht!

Die Mehrwertsteuer für Restaurant oder Imbiss

Es ist ein schwieriger Balanceakt, die Umsatzsteuerpflichten für dein Restaurant- oder Imbissgewerbe zu erfüllen. Nicht nur musst du die Mehrwertsteuersätze beachten, sondern auch viele weitere Faktoren wie Ausnahmen, Vorsteuerabzugsmöglichkeiten und Produktion von Rechnungen. Damit du sicherstellen kannst, dass du alles richtig machst, haben wir hier einige Tipps zusammengestellt, mit denen du deine Mehrwertsteuerpflichten erfüllen kannst.

  1. Informiere dich über die relevanten Mehrwertsteuersätze. Die Mehrwertsteuersätze für Restaurants und Imbisse sind je nach Land unterschiedlich. Informiere dich daher über die jeweiligen landesspezifischen Regeln und Sätze. In den meisten Ländern liegt der Standardmehrwertsteuersatz bei 19 %.
  2. Überprüfe den Status deiner Einrichtung. Wenn es sich bei deinem Restaurant oder Imbiss um einen Ort handelt, an dem als Dienstleistung essbare Speisen angeboten werden und es keine Verkaufsautomaten gibt, dann gilt der reduzierte Steuersatz von 7 %. Achte aber darauf, dass landesspezifische Abweichungen bestehen können.
  3. Achte auf Ausnahmeregelungen für bestimmte Lebensmittel oder Getränke. Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Mehrwertsteuer für bestimmte Lebensmittelprodukte oder Getränke, wie zum Beispiel Milchprodukte, frische Früchte oder alkoholfreie Getränke. Auch hier können landesspezifisch unterschiedliche Regelung gelten.
  4. Ermittle den Vorsteuerabzug auf deine Einkäufe. Wenn du beim Einkaufen von Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer zahlst, hast du in der Regel Anspruch auf einen Vorsteuerabzug bei der Umsatzbesteuerung deiner Einnahmen. Hier musst du aber genau hinschauen: Der Vorsteuerabzug gilt nicht für alle Kostenfaktoren und es gelten weitere Einschränkungen in Bezug auf die Höhe des Abzugsbetrags pro Jahr sowie auf bestimmte Branchen.
  5. Gib immer eine Rechnung aus! Um gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, dass du die Umsatzsteuer gezahlt hast, ist es Pflicht professionelle Rechnungen auszustellen – selbst wenn keine speziell angeforderte Rechnung vorliegt! Achte also darauf regelmäßig Rechnungsnummern zu vergeben und alle notwendigen Information (USt-Identifikationsnummer des Kunden, Datum etc.) richtig anzugeben.

Mehr Durchblick im Steuerdschungel: Intelligente Kassensysteme als Lösung

Du fragst dich sicher, wie dir ein intelligentes Kassensystem helfen kann, den Steuerdschungel zu durchdringen. Ganz einfach: Durch die automatische Erfassung und Speicherung aller relevanten Daten wird das Erstellen von korrekten Steuererklärungen zum Kinderspiel. Als Unternehmer sparst du nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld, da mögliche Fehler vermieden werden.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit der schnellen und unkomplizierten Auswertung deiner Geschäftsdaten. Du behältst jederzeit den Überblick über deine Umsätze und kannst gezielt Maßnahmen ergreifen, um dein Unternehmen noch erfolgreicher zu machen. Also, worauf wartest du noch? Investiere in ein intelligentes Kassensystem und erleichtere dir das Leben im Steuerdschungel!

Wann sind es 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer?

Bei Nahrungsmitteln gibt es unterschiedliche Steuersätze, je nachdem, ob man sie vor Ort isst oder mitnimmt. Für das Essen vor Ort, also wenn Tische vorhanden sind, gilt der reduzierte Steuersatz von 7 %. Das gilt auch für Take-away. Luxuriöse Nahrungsmittel wie Feinkost oder exotische Delikatessen wie Kaviar, Austern, Froschschenkel oder Schnecken unterliegen jedoch dem regulären Steuersatz von 19 %.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Nahrungsmittel automatisch unter den reduzierten Steuersatz fallen. Auch hier gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen.

Mehrwertsteuersatz für Getränke in der Gastronomie

Du möchtest als Gastronom wissen, wie hoch der Mehrwertsteuersatz für Getränke in deiner Gastronomie ist? Laut § 12 Umsatzsteuergesetz unterscheidet man zwischen verschiedenen Sätzen an Mehrwertsteuer für gastronomische Leistungen. Grundsätzlich betragen die Steuersätze 7 % und 19 %. Der gültige Satz ist davon abhängig, ob es sich um alkoholische oder nicht alkoholische Getränke handelt. Für nicht alkoholische Getränke gilt der ermäßigte Satz von 7 %, bei alkoholischen Getränken trifft hingegen der reguläre Satz von 19 % zu. Für Weine und andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 16 % gilt seit dem 1.7.2020 ein ermäßigter Steuersatz von 16 %. Außerdem entfällt die Mehrwertsteuer auf Softdrinks mit mindestens 50 % Frucht- oder Gemüsesaftanteil und auf Milchprodukte vollständig.

Wie Kaffee in der Gastronomie besteuert wird

In der Gastronomie wird Kaffee genauso wie andere Speisen und Getränke besteuert. Dabei greift das Prinzip der Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt. Diese beträgt in Deutschland aktuell 19 Prozent auf den Verkaufspreis. Das bedeutet, dass jeder Gast, der einen Kaffee bestellt, diese inklusive Umsatzsteuer bezahlt. Der Gastronom muss diese Steuer dann an das Finanzamt abführen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung. Wenn ein Gast beispielsweise einen Kaffee zum Mitnehmen bestellt, fällt nur der reduzierte Steuersatz von 7 % an. Dies gilt auch für Kaffee, der in einem Café oder Restaurant selbst zubereitet und mitgenommen wird. Zudem gibt es noch die Möglichkeit, dass Gastronomen ihre Leistungen umsatzsteuerfrei anbieten können. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine geringe Umsatzgrenze.

Insgesamt ist die Besteuerung von Kaffee in der Gastronomie also ein komplexes Thema, das jedoch im Rahmen der allgemeinen Umsatzsteuervorschriften geregelt ist.

FAQ zum Thema MwSt. in der Gastro

Unterschied zwischen Restaurant- und Catering-Services in Bezug auf die MwSt.

Restaurant-Services, bei denen Kunden im Restaurant essen oder Getränke konsumieren, unterliegen dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Catering-Services, bei denen das Essen und die Getränke außerhalb des Restaurants geliefert werden, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Kann die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf die Kunden umgelegt werden?

Ja, die Mehrwertsteuer in der Gastronomie kann auf die Kunden umgelegt werden. Die meisten Restaurants geben die Mehrwertsteuer auf der Rechnung aus.

Gibt es Ausnahmen von der Mehrwertsteuer in der Gastronomie?

Ja, es gibt einige Ausnahmen von der Mehrwertsteuer in der Gastronomie. Beispielsweise sind die Lieferung von Lebensmitteln und Getränken an Bord von Flugzeugen, Zügen oder Schiffen sowie der Verkauf von Speisen und Getränken in Schulen und Kindergärten von der Mehrwertsteuer befreit.

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